Biogaseinspeisung
Erforderliche Angaben
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 regelt den Netzanschluss von Anlagen zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG. Der Netzanschlussprozess basiert auf den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der GasNZV.
Ein Anschluss ans Netz erfolgt über drei wesentliche Schritte:
- Netzanschlussbegehren des Anschlussinteressenten - mit den "mindestens erforderlichen" Angaben zur Prüfung
- Prüfung des Netzanschlussbegehrens
- Netzanschlussvertrag
Netzanschlussbegehren
Gemäß Paragraph 33 Absatz 3 der GasNZV benötigen wir für die Netzanschlussprüfung einer Biogaseinspeiseanlage die im Anschlussbegehren abgefragten Angaben. Das Formblatt Anschlussbegehren Netzanschluss von Biogasanlagen sowie die erforderlichen Pläne senden Sie uns bitte per Post oder Fax zu:
STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG
Netzbetrieb Gas
Wilhelmstr. 5
90547 Stein
Telefax: 0911 99670-5505
Prüfung des Netzanschlussbegehrens
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen legen wir Ihnen innerhalb von 2 Wochen dar, welche Prüfung zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und welche erforderlichen Kosten diese Prüfung verursachen wird. Die Kosten zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens trägt gemäß § 33 Absatz 5 der GasNZV der potentielle Anschlussnehmer.
Netzanschlussvertrag
Auf Basis des Paragraphen 33, Absatz 6 und 7 der GasNZV wird nach positivem Prüfungsergebnis und Zustimmung des Anschlussnehmers ein Vertragsangebot (Netzanschlussvertrag) zwischen dem Anschlussnehmer und der STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG geschlossen. Die gemeinsamen Planungen zum Netzanschluss können erfolgen.
Bei weiteren Fragen für die Biogaseinspeisung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Technische Randbedingungen
Die technischen Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz entnehmen sie bitte nachfolgendem Dokument:
Darstellung Netzauslastung
Kapazitätsengpässe
Derzeit sind keine Kapazitätsengpässe im Netzgebiet vorhanden oder zu erwarten.
Es befinden sich keine Hochdruckleitungen zur Biogaseinspeisung im Eigentum der STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG. Lediglich Mitteldruck und
Niederdruckleitungen können zur Biogaseinspeisung ins Versorgungsnetz verwendet werden. Die Netzauslastung in unserem Netzgebiet kann stark variieren.
Für individuelle Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.