Grund- und Ersatzversorgung / Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Abs. 1 EnWG stellen wir fest, dass zum 1. Juli 2018 erneut der Vertrieb der STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG Grundversorger für die Haushaltskunden des Konzessionsgebietes mit Netzen der allgemeinen Versorgung der STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG ist.
Haushaltskunden sind gem. § 3 Nr. 22 Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteingenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die festgestellten Grundversorgungspflichten gelten vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Die Grundversorgungspflicht wird im Ergdas-Konzessionsgebiet der STADTWERKE STEIN GmbH & CO.KG von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
STADTWERKE STEIN GmbH & CO.KG
Wilhelmstr.5
90547 Stein
Gemeinde: Stein
Gemeindeschlüssel: 09573127
Grundversorger: Stadtwerke Stein GmbH & Co. KG
Bedingungen Grundversorgung
Preise für Grundversorgung
Preisblatt, siehe Vertrieb Gas
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der STADTWERKE STEIN GmbH & CO.KG durchgeführt.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.
Preise für Ersatzversorgung
Es gelten die gleichen Preise der Grundversorgung.