Grund- und Ersatzversorgung / Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Abs. 1 EnWG stellen wir fest, dass zum 1. Juli 2018 erneut der Vertrieb der STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG Grundversorger für die Haushaltskunden des Konzessionsgebietes mit Netzen der allgemeinen Versorgung der STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG ist.
Haushaltskunden sind gem. § 3 Nr. 22 Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteingenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Die Grundversorgungspflicht wird im Strom-Konzessionsgebiet der STADTWERKE STEIN GmbH & CO.KG von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
STADTWERKE STEIN GmbH & CO.KG
Wilhelmstr.5
90547 Stein
Gemeinde: Stein
Gemeindeschlüssel: 09573127
Grundversorger: Stadtwerke Stein GmbH & Co. KG
Bedingungen Grundversorgung
Bedingungen Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der STADTWERKE STEIN GmbH & CO.KG durchgeführt.
Preise für Ersatzversorgung
Es gelten die gleichen Preise der Grundversorgung.