Mit dem § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schafft der Gesetzgeber einen verbindlichen Rahmen für den Anschluss und Betrieb sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Ziel ist es, die zunehmende Elektrifizierung (z. B. Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) sicher in das Stromnetz zu integrieren und gleichzeitig Kundinnen und Kunden finanziell zu entlasten.
Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten, während der Netzbetreiber im Gegenzug die Möglichkeit erhält, die Leistung Ihrer Anlage in seltenen Netzengpasssituationen temporär zu steuern.
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a EnWG gelten unter anderem:
Die elektrische Anschlussleistung der jeweiligen Anlage muss mehr als 4,2 kW betragen.
Um von der Netzentgeltreduzierung profitieren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Für die Ausgestaltung der Netzentgeltreduzierung stehen verschiedene Module zur Verfügung. Kundinnen und Kunden können das für sie passende Modell auswählen.
Die gültigen Preise der reduzierten Netznutzungsentgelte finden Sie auf der Website des zuständigen Netzbetreibers.
Bitte beachten Sie:
Je nach Modul und technischer Ausführung können zusätzliche Messeinrichtungen erforderlich sein (z. B. separater Zähler oder intelligentes Messsystem). Dadurch können zusätzliche Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen, die nicht Bestandteil der Netzentgeltreduzierung sind.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden gemäß des veröffentlichten Preisblattes des Messstellenbetreibers in Rechnung gestellt.