Ob energieeffiziente Haushaltsgeräte oder eigene Stromproduktion vom Dach:
Wer nachhaltig mit Strom umgeht, wird belohnt. Machen Sie mit, wir unterstützen Ihr Engagement mit attraktiven Förderprogrammen. Für einen stromeffizienten Haushalt oder die private Photovoltaikanlagen gibt es attraktive Zuschüsse. So senken Sie dauerhaft Ihre Energiekosten und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Mit dem Einsatz moderner, energieeffizienter Haushaltsgeräte können Sie spürbar Strom sparen.
Wir helfen Ihnen dabei: Als Stromkunde der Stadtwerke Stein profitieren Sie von kostenlosem Strommessgeräte-Verleih und attraktiven Zuschüssen beim Geräteaustausch.
Sie möchten unabhängiger vom Strommarkt werden und Sonnenenergie auf Ihrem eigenen Dach nutzen? Dann begleiten wir Sie auf dem Weg zur eigenen Photovoltaikanlage – von der Beratung bis zur Installation. Wir machen die Energiewende gemeinsam mit Ihnen konkret und bringen unsere jahrelange Erfahrung aus vielen erfolgreichen Bürgerprojekten in Ihr Vorhaben ein.
Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt und diesen in das öffentliche Stromnetz einspeist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Diese sogenannte EEG-Einspeisevergütung wird für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom gezahlt.
Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Solarstrom zunächst im eigenen Gebäude verbraucht. Nur der Strom, der nicht selbst genutzt oder selbst gespeichert wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet.
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist.
Sie gilt grundsätzlich 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Der Vergütungssatz wird bei Inbetriebnahme festgelegt und bleibt für diesen Förderzeitraum bestehen.
BNetzA - EEG-Förderung & Fördersätze
Die Fördersätze werden regelmäßig angepasst. Außerdem ist bei größeren Dachanlagen ab 40 kW eine im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 ct/kWh noch nicht berücksichtigt, solange die hierfür erforderliche beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission nicht vorliegt.
Größere Anlagen werden in der Regel über die Direktvermarktung und die Marktprämie gefördert. Dabei wird der Strom am Markt verkauft und zusätzlich eine Marktprämie nach dem EEG ermittelt.