§ 22 EnFG – Umlagenreduzierung für Wärmepumpen

Wärmepumpen heizen klimafreundlich und sparen gleichzeitig Geld – das belohnt der Staat. Für den Strom Ihrer Wärmepumpe werden zwei staatlich festgelegte Umlagen – die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage – auf 0 Cent pro Kilowattstunde reduziert.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG), das seit Januar 2023 in Kraft ist. Dieser Vorteil macht die Wärmepumpe noch attraktiver: Neben der klimafreundlichen Technologie profitieren Sie als Betreiber von einer spürbaren Kostenentlastung gegenüber dem regulären Haushaltsstromtarif.

Ihre Ersparnis im Detail

Umlage                                                                           Kosten regulär                       Mit §22 EnFG                               
KWK-Umlage¹                                       0,446 ct/kWhentfällt vollständig
Offshore-Netzumlage²0,941 ct/kWhentfällt vollständig
Gesamt1,387 ct/kWh0 ct/kWh

¹ Die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ist ein staatlicher Aufschlag auf den Strompreis, der die klimafreundliche und effiziente Erzeugung von Strom und Wärme fördert. ² Die Offshore-Netzumlage ist ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher zur Finanzierung der Anbindung von Offshore-Windparks.

Diese 4 Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Sie profitieren von der Entlastung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Ihre Wärmepumpe ist elektrisch angetrieben.

2. Sie ist über einen eigenen, separaten Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden.

3. Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition.

4. Ihnen gegenüber bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche durch die EU-Kommission.

Unser Tipp

Prüfen Sie Ihre Wärmepumpe auf den separaten Zählpunkt – wer bereits über einen eigenen Zähler verfügt, kann die Vorteile des § 22 EnFG direkt nutzen und mit den Entlastungen nach § 14a EnWG kombinieren.

Was ist eigentlich der Unterschied zu § 14a EnWG?

 § 14a EnWG            §22 EnFG                    
Was wird reduziert?                  NetzentgeltKWKG- und Offshore-Umlage
Für was geeignet?

steuerbare Verbrauchseinrichtungen 

(Wärmepumpen, Wallboxen & Co.)

Nur Wärmepumpen                                 
Separater Zähler nötig?                                         Nur bei Modul 2Ja, immer

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