Wärmepumpen heizen klimafreundlich und sparen gleichzeitig Geld – das belohnt der Staat. Für den Strom Ihrer Wärmepumpe werden zwei staatlich festgelegte Umlagen – die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage – auf 0 Cent pro Kilowattstunde reduziert.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG), das seit Januar 2023 in Kraft ist. Dieser Vorteil macht die Wärmepumpe noch attraktiver: Neben der klimafreundlichen Technologie profitieren Sie als Betreiber von einer spürbaren Kostenentlastung gegenüber dem regulären Haushaltsstromtarif.
| Umlage | Kosten regulär | Mit §22 EnFG |
|---|---|---|
| KWK-Umlage¹ | 0,446 ct/kWh | entfällt vollständig |
| Offshore-Netzumlage² | 0,941 ct/kWh | entfällt vollständig |
| Gesamt | 1,387 ct/kWh | 0 ct/kWh |
¹ Die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ist ein staatlicher Aufschlag auf den Strompreis, der die klimafreundliche und effiziente Erzeugung von Strom und Wärme fördert. ² Die Offshore-Netzumlage ist ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher zur Finanzierung der Anbindung von Offshore-Windparks.
Sie profitieren von der Entlastung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Ihre Wärmepumpe ist elektrisch angetrieben.
2. Sie ist über einen eigenen, separaten Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden.
3. Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition.
4. Ihnen gegenüber bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche durch die EU-Kommission.
Prüfen Sie Ihre Wärmepumpe auf den separaten Zählpunkt – wer bereits über einen eigenen Zähler verfügt, kann die Vorteile des § 22 EnFG direkt nutzen und mit den Entlastungen nach § 14a EnWG kombinieren.
| § 14a EnWG | §22 EnFG | |
|---|---|---|
| Was wird reduziert? | Netzentgelt | KWKG- und Offshore-Umlage |
| Für was geeignet? | steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen & Co.) | Nur Wärmepumpen |
| Separater Zähler nötig? | Nur bei Modul 2 | Ja, immer |
In unserem FAQ-Bereich finden Sie weitere hilfreiche Informationen.