Gefördert werden Wallboxen, Netzanschlüsse sowie die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen. Insgesamt stehen rund neun Millionen Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums im Fokus – viele davon bislang ohne geeignete Lademöglichkeiten.
Das Programm richtet sich an drei Gruppen:
Förderhöhe:
Die Voraussetzungen: Die Ladeleistung pro Ladepunkt ist auf maximal 22 kW begrenzt. Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
Antragstellung und Laufzeit:
Die Anträge können ab dem 15. April 2026 über das digitale Portal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (PwC) gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung endet im Regelfall am 10. November 2026; für größere Wohnungsunternehmen mit wettbewerblichem Verfahren gilt eine Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2026.
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und beim Bundesverkehrsministerium.