Smart-Meter-Angebote in der Region: Stadtwerke Stein raten zur genauen Prüfung

Aktuell erhalten Haushalte in umliegenden Städten und Gemeinden Post von der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH mit Angeboten zum Einbau eines intelligenten Messsystems („Smart Meter“). Den Stadtwerken Stein sind derzeit keine entsprechenden Fälle im eigenen Netzgebiet bekannt. Dennoch möchten wir unsere Kundinnen und Kunden vorsorglich informieren.

Die Schreiben können den Eindruck erwecken, dass ein kurzfristiger Austausch des Stromzählers notwendig ist. Teilweise wird dabei mit einer kostenlosen Installation geworben.

Wichtig: Die Stadtwerke Stein stehen in keiner geschäftlichen oder vertraglichen Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH. Bei dem Anbieter handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Die Schreiben sind keine Mitteilungen der Stadtwerke Stein.

Die Stadtwerke Stein informieren Sie direkt

Die Stadtwerke Stein sind der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im eigenen Netzgebiet. Wenn bei Ihnen im Rahmen unseres Messstellenbetriebs ein Zählertausch ansteht, werden Sie direkt von uns und rechtzeitig informiert.

Ein Vertragsabschluss mit einem anderen Messstellenbetreiber ist freiwillig und kann einen Wechsel des Messstellenbetreibers zur Folge haben. Prüfen Sie daher Angebote sorgfältig und lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen.

Wann ist ein Smart Meter vorgesehen?

Der gesetzliche Smart-Meter-Rollout sieht intelligente Messsysteme insbesondere vor:

  • bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
  • bei bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, z. B. Wärmepumpen oder Wallboxen,
  • sowie bei bestimmten Stromerzeugungsanlagen, z. B. Photovoltaikanlagen.

Ob und wann bei Ihnen ein Smart Meter eingebaut wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und Ihrer individuellen Situation ab.

„Kostenlose Installation“ genau prüfen

Eine kostenlose Installation bedeutet nicht automatisch einen kostenlosen Messstellenbetrieb. Bei wettbewerblichen Messstellenbetreibern können laufende Entgelte entstehen. Diese Anbieter sind zudem nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen für grundzuständige Messstellenbetreiber gebunden.

Prüfen Sie daher insbesondere laufende Kosten, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und die Folgen eines Wechsels des Messstellenbetreibers.

Auch mögliche Einsparungen beim Netzentgelt ergeben sich nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters. Hierfür müssen weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Unser Rat: Erst informieren, dann entscheiden

Aktuell sind den Stadtwerken Stein keine entsprechenden Schreiben oder Vorfälle im eigenen Netzgebiet bekannt. Da solche Angebote jedoch bereits in der Region auftreten, informieren wir vorsorglich.

Wenn Sie ein Schreiben zum Thema Smart Meter erhalten und unsicher sind, ob dieses von den Stadtwerken Stein stammt oder ob bei Ihnen ein Zählertausch notwendig ist, fragen Sie gerne direkt bei uns nach.

Weitere unabhängige Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur.