Wichtige Infos für Eigentümer, Mieter und Hausverwaltungen

ab dem 6. Juni 2025 treten bundesweit neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Stromlieferanten in Kraft.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass der Lieferantenwechsel künftig innerhalb von nur 24 Stunden werktags möglich sein muss. Damit verbunden sind wichtige Änderungen für die Wohnungswirtschaft, insbesondere für Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter.

 

Was ändert sich?

Der Wechsel des Stromanbieters erfolgt ab dem 6. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden. Bisher konnte dieser Prozess mehrere Tage oder sogar Wochen dauern.

Eine rückwirkende Anmeldung oder Beendigung eines Lieferverhältnisses ist nicht mehr möglich. Alle An- und Abmeldungen müssen künftig im Voraus erfolgen, spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Wechseltermin.

Die Anmeldung des Stroms bei Mieterwechseln muss vor oder spätestens am Tag des Einzugs erfolgen. Eine nachträgliche Anmeldung, wie bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend, entfällt vollständig.

 

Wichtige Hinweise für die Wohnungswirtschaft:

  • Stellen Sie bitte sicher, dass alle relevanten Daten (insbesondere die Marktlokations-ID/MaLo-ID) für jede Wohneinheit vorliegen. Die MaLo-ID ist auf der Stromrechnung zu finden oder kann beim Netzbetreiber abgefragt werden.
  • Informieren Sie neue Mieter rechtzeitig über die Notwendigkeit der sofortigen Anmeldung beim Stromversorger. Versäumnisse können dazu führen, dass weiterhin der bisherige Vertragspartner (z. B. der Vormieter oder die Hausverwaltung) für den Stromverbrauch haftet.
  • Melden Sie Umzüge, Ein- und Auszüge frühzeitig – idealerweise mindestens 14 Tage vor dem Wechseltermin – um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Nutzen Sie digitale Prozesse und automatisierte Abläufe, um die neuen Fristen effizient einzuhalten und Fehler zu minimieren.
  •  

Risiken bei verspäteter Meldung:

Bei verspäteter Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Vertragspartner angemeldet, der weiterhin zahlungspflichtig ist. Fehlt die rechtzeitige Anmeldung durch den neuen Mieter, erfolgt die Versorgung zunächst über den örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen, bis der Wechsel abgeschlossen ist.

 

Fazit:

Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechselprozess wird der Energiemarkt flexibler und kundenfreundlicher. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet dies jedoch, Abläufe anzupassen und die Kommunikation mit Mietern sowie Energieversorgern zu optimieren. Wir empfehlen, alle betroffenen Prozesse und Unterlagen rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtwerke Stein