Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass der Lieferantenwechsel künftig innerhalb von nur 24 Stunden werktags möglich sein muss. Damit verbunden sind wichtige Änderungen für die Wohnungswirtschaft, insbesondere für Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter.
Der Wechsel des Stromanbieters erfolgt ab dem 6. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden. Bisher konnte dieser Prozess mehrere Tage oder sogar Wochen dauern.
Eine rückwirkende Anmeldung oder Beendigung eines Lieferverhältnisses ist nicht mehr möglich. Alle An- und Abmeldungen müssen künftig im Voraus erfolgen, spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Wechseltermin.
Die Anmeldung des Stroms bei Mieterwechseln muss vor oder spätestens am Tag des Einzugs erfolgen. Eine nachträgliche Anmeldung, wie bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend, entfällt vollständig.
Bei verspäteter Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Vertragspartner angemeldet, der weiterhin zahlungspflichtig ist. Fehlt die rechtzeitige Anmeldung durch den neuen Mieter, erfolgt die Versorgung zunächst über den örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen, bis der Wechsel abgeschlossen ist.
Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechselprozess wird der Energiemarkt flexibler und kundenfreundlicher. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet dies jedoch, Abläufe anzupassen und die Kommunikation mit Mietern sowie Energieversorgern zu optimieren. Wir empfehlen, alle betroffenen Prozesse und Unterlagen rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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