Strommast

Netzentgelte

Grundsätze der Entgeltermittlung

Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche die betriebenen Netze des Netzbetreibers STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen. Die Entgelte inkl. Kostenwälzung vom 01.01.2011 wurden bei der Regierung von Mittelfranken angezeigt.

Zusammensetzung der Netzentgelte

Für Kunden mit Leistungsmessung (RLM-Kunden) setzt sich das Entgelt aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • Arbeitspreis
  • Leistungspreis
  • Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung

Für Kunden ohne Leistungsmessung (SLP-Kunden) setzt sich das Entgelt aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • Arbeitspreis
  • Leistungspreis
  • Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung

Netzgelte, individuell

Preisblätter gültig ab 01.01.2024

Preisblätter gültig ab 01.01.2023

Die Preisblätter der Vorjahre finden Sie hier

  • StSt
  • STROM
  • GAS
  • WASSER
  • WÄRME
  • AKTUELL
  • NETZE
  • BREITBAND